Kontakt & Honorar

ReSanum
Praxis- und Postanschrift:
Poggestraße 8
17166 Teterow

Terminanfrage
Honorar & Behandlungskosten
Hinweis zur Praxiseröffnung: Im Zuge meiner zukünftigen Praxisaufnahme biete ich neben der reinen Gesundheitsberatung ab Eröffnung vollumfängliche heilpraktikergesetzliche Behandlungs- und Therapieleistungen an.
Ganzheitliche Erstanamnese & Systemdiagnostik
(umfassendes Anamnesegespräch, klinische Vitalwertmessung, Energiescreening & individuelle Befundanalyse, zzgl. Labor- und Materialkosten; ca. 90-120 Min. Praxiszeit)
ca. 125,- €
Folgebehandlung/Beratung*
(je 15 Minuten als zeitbasierte Abrechnung für gezielte Therapieverfahren)
25,- €
* Vollständiges Leistungsverzeichnis: Die Abrechnung sämtlicher therapeutischer Einzelleistungen erfolgt transparent auf Grundlage meines praxiseigenen Leistungsverzeichnisses. Dieses hängt im Eingangsbereich zur Einsichtnahme aus und kann auf Wunsch jederzeit ausgehändigt werden.
Häufige Fragen zu Abrechnung & Erstattung
Wie wird die Zusammenarbeit vertraglich geregelt?
Um für beide Seiten maximale Sicherheit, Transparenz und Qualität zu schaffen, bildet ein kombinierter Behandlungs- und Honorarvertrag die rechtliche Grundlage unserer Zusammenarbeit.
In diesem Vertrag werden der Rahmen der heilpraktikertypischen Behandlung, die Mitwirkungspflichten sowie die vereinbarten Vergütungssätze schriftlich festgehalten. Dies stellt sicher, dass alle wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen vor Beginn der Therapie klar definiert sind und wir uns voll und ganz auf deine Gesundheit konzentrieren können.
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Die Begleichung des Honorars erfolgt unkompliziert direkt im Anschluss an deinen Termin vor Ort. Für deine Zahlung stehen dir folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
EC- & Kreditkarte (bequem und kontaktlos vor Ort)
Barzahlung
Hinweis: Heilkundliche Leistungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Ist eine Erstattung durch die Krankenkassen möglich?
Grundsätzlich gilt:
Das Honorar für Deine Behandlung ist immer direkt im Anschluss an den Termin in der Praxis zu begleichen. Der Behandlungsvertrag besteht ausschließlich zwischen Dir als Patient und der Naturheilpraxis ReSanum – unabhängig davon, ob oder in welcher Höhe eine Versicherung die Kosten erstattet.
Hinweise zu den Erstattungsträgern:
Private Krankenversicherungen & Beihilfestellen:
Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt individuell von Deinen vereinbarten Tarifen ab. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Es gibt keine Garantie für eine (vollständige) Erstattung. Eventuelle Differenzbeträge zwischen der ReSanum-Rechnung und der Erstattung Deines Kostenträgers sind von Dir selbst zu tragen.
Gesetzliche Krankenkassen:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht. Die Behandlung erfolgt hier als reine Eigenleistung.
Wichtiger Empfehlungs-Hinweis: Bitte kläre eine eventuelle Kostenübernahme unbedingt vor Behandlungsbeginn direkt mit Deiner Versicherung oder Beihilfestelle ab!

